§ 93 EheG
E 20.4.2010, 1 Ob 33/10z (RS0125923)
Die Löschung eines wechselseitig zugunsten der Ehegatten als Hälfteeigentümer einer Liegenschaft eingetragenen Veräußerungs- und Belastungsverbots ist eine nach § 93 EheG zulässige Anordnung, wenn der Hälfteanteil des einen Ehegatten an den anderen übertragen wird.