1. Einleitung
In Zeiten zunehmender Internationalisierung nimmt die Zahl von Personen, die regelmäßig Staats- und Sprachraumgrenzen überschreiten, stetig zu. Auch die österreichische Strafjustiz wird neben Sachverhalten mit internationalen Bezügen regelmäßig auch mit Beschuldigten konfrontiert, die sich auf Deutsch nicht hinreichend verständigen können und deshalb ein Recht auf Übersetzungshilfe haben. Ende Oktober 2010 ist die RL 2010/64/EU 1) über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen im Strafverfahren in Kraft getreten, die zT sehr konkrete Vorgaben enthält, die Änderungen der bestehenden österreichischen Regelungen erforderlich machen. In diesem Beitrag werden ausgewählte Aspekte der RL 2010/64/EU darge-