vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ191 (RZ 2011, 223)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2011, 223 Heft 10 v. 1.10.2011

§ 113 Abs 2 StPO, § 114 StPO, § 210 Abs 2 StPO

Für die Anordnung der Ausfolgung (bloß) sichergestellter Gegenstände ist im Ermittlungsverfahren die Staatsanwaltschaft, im Hauptverfahren jedoch das Gericht zuständig.

E 19.5.2011, 11 Os 48/11k (RS0126852)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!