Art 4.2.4. EHVB 1993
E 3.3.2010, 7 Ob 245/09v (RS0125795)
Die Frage, ob zu Recht oder zu Unrecht die Deckung für mehrere Versicherungsfälle begehrt wird oder ob lediglich ein Serienschaden und damit ein Versicherungsfall vorliegt, ist nicht eine Frage der Höhe des Anspruchs, sondern betrifft den Grund, nämlich ob und welcher Versicherungsfall gegeben ist. Dies hat nichts mit der Frage zu tun, in welcher Höhe ein zu deckender Schaden überhaupt entstanden ist.