§ 5 Abs 3 BGStG, § 9 Abs 3 BGStG
E 15.12.2009, 1 Ob 189/09i (RS0125701)
Der nach § 9 Abs 3 BGStG gegebene Anspruch gegen den zuständigen Rechtsträger wegen einer in Vollziehung der Gesetze erfolgten Belästigung nach § 5 Abs 3 BGStG ist vom Nachweis eines Verschuldens des Belästigers oder vom Fehlen eines Rechtfertigungsgrundes unabhängig.