I. Einleitung
Das Regierungsprogramm 2008 - 2013 für die XXIV. Gesetzgebungsperiode greift die beiden Dauerbrenner der Insolvenzrechtslegislative, nämlich das Phänomen der häufigen Konkursabweisungen mangels Masse und das der Konkursverschleppungen auf und sucht diesmal eine probate Abhilfe durch "Schaffung einer übersichtlichen Verfahrensstruktur und durch Erleichterung der Unternehmensfortführung". Mit dem IRÄG 2010, BGBl. I Nr. 29/2010, sollen diese Ziele erreicht werden - vor allem durch die Einarbeitung der um Entschuldungshürden entschärften Ausgleichsordnung in die Konkursordnung1) sowie durch eine terminologische Vereinheitlichung unter dem Oberbegriff "Insolvenzverfahren". Daneben gibt es weitere, nicht vom Regierungsprogramm vorgezeichnete (insolvenz-) verfahrensrechtliche Änderungen.