Das rechtsstaatliche Prinzip ist neben dem demokratischen, dem republikanischen, dem gewaltentrennenden und dem liberalen Prinzip eines der Grundprinzipien der österreichischen Verfassung. Das Demokratieprinzip ist dem Rechtsstaatsprinzip nicht entgegengesetzt, beide sind schon von ihrer ideenmäßigen Wurzel her eins. Verbunden sind beide durch das an der Menschenwürde orientierte Gesetz.