vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zivilsachen §§ 20, 24 Z 1 ZustellG (RZ 2010/9)

EntscheidungenZivilsachenRZ 2010/9RZ 2010, 75 Heft 3 v. 1.3.2010

§§ 20, 24 Z 1 ZustellG

Findet sich der Empfänger eines versandbereiten Dokumentes bei der Behörde ein, ist er zur Übernahme des Dokumentes verpflichtet. Bei ungerechtfertigter Annahmeverweigerung gilt § 20 ZustellG.

Art 8 B-VG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!