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Entscheidungen in Übersicht EÜ41 (RZ 2010, 70)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2010, 70 Heft 3 v. 1.3.2010

§ 918 ABGB

Dem Verkäufer einer Ware, der diese dem Käufer übergeben und den Kaufpreis gestundet hat, steht nunmehr ein Rücktrittsrecht nach § 918 ABGB zu. Dies gilt auch im Fall eines Liegenschaftskaufs.

E 28.9.2009, 2 Ob 109/09g (RS0125450)

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