vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ44 (RZ 2010, 70)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2010, 70 Heft 3 v. 1.3.2010

§ 57 Abs 2 StPO

§ 57 Abs 2 StPO bezieht sich ausdrücklich nur auf den Verzicht auf Rechtsmittel gegen Urteile. Ein daraus zu ziehender Umkehrschluss ergibt, dass auch der vertretene Beschuldigte ohne Beisein seines Verteidigers und Beratung mit diesem wirksam auf Beschwerde gegen Beschlüsse verzichten und demgemäß auch bereits erhobene Beschwerden zurückziehen kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!