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Die obligatorische Ziviltrauung ist konkordatswidrig und unzeitgemäß (§ 15 EheG)

WissenschaftHeinz Lackner*)*)Dr. Heinz Lackner, Familienrichter in Graz i.R.RZ 2010, 66 Heft 3 v. 1.3.2010

Einleitung

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