§ 107 Abs 3 AußStrG 2005, § 114 Abs 6 AußStrG 2005, Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ allg
In Verfahren nach dem HKÜ ist ein Kostenersatz ausgeschlossen, was sich aus der analogen Anwendung der Bestimmungen des § 107 Abs 3 bzw § 114 Abs 6 AußStrG ergibt.