§ 34 Abs 4 MedienG, § 34 Abs 5 MedienG, § 51 MedienG
Aus der in § 51 MedienG als lex posterior gegenüber § 34 Abs 5 MedienG prävalierenden Bestimmung ausdrücklich normierten Anwendbarkeit des § 20 MedienG (Durchsetzung der Veröffentlichung) auf Mitteilungen oder Darbietungen in einem ausländischen Medium folgt, dass Veröffentlichungen (§ 34 MedienG) grundsätzlich auch im ausländischen Medium selbst und nicht in einem Ersatzmedium zu erfolgen haben.