Einleitung
Die Erforschung der materiellen Wahrheit gehört bekanntlich zu den wichtigsten Aufgaben der Rechtsprechungsorgane. Dabei bedienen sie sich vor allem des Personenbeweises, also der Vernehmung der Parteien oder Zeugen. In der Forensischen Aussagepsychologie, zu der ua auch die Vernehmungspsychologie gehört, wurden in den letzten Jahren vor allem durch (deutsche) Experten der Aussagepsychologie Erkenntnisse und Methoden erarbeitet, die ua zu einer Grundsatzentscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs1) geführt haben. Diese Erkenntnisse beziehen sich insbesondere auch auf die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Aussagen, obwohl diese stets ureigenste Aufgabe des Gerichts bleiben wird und bleiben muss.