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An alle Mitglieder der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter

InternaRZ 2010, 285 Heft 12 v. 1.12.2010

Die Hauptversammlung der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter hat am 24. November 2010 beschlossen, den Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2011 wie folgt festzusetzen.

Für Mitglieder der Vereinigung, die nicht Mitglied der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst sind:

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