A. Problem
1. Ziel der §§ 31, 40 StGB
Das österreichische Strafrecht folgt dem Einheitsstrafensystem.1) Beim Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen wird somit - unabhängig davon, ob diese in Real- oder Idealkonkurrenz stehen - in der Regel eine einzige Freiheits- oder Geldstrafe verhängt (§ 28 Abs 1 StGB).2) Diese bestimmt sich grundsätzlich nach dem insgesamt täterfreundlichen Absorptionsprinzip: Die Obergrenze für die (Einheits-)Strafe orientiert sich an jenem Tatbestand, der die höchste Strafobergrenze enthält, wobei die Begehung weiterer Straftaten erschwerend wirkt (§ 33 Z 1 StGB).3)