VerbotsG allg
E 17.11.2009, 14 Os 81/09g (RS0125433)
Das Verbotsgesetz steht im Verfassungsrang, womit der Einwand der Verfassungswidrigkeit schon im Ansatz fehl geht.
VerbotsG allg
E 17.11.2009, 14 Os 81/09g (RS0125433)
Das Verbotsgesetz steht im Verfassungsrang, womit der Einwand der Verfassungswidrigkeit schon im Ansatz fehl geht.