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Strafsachen Art 6 Abs 3 MRK (RZ 2009/20)

EntscheidungenStrafsachenRZ 2009/20RZ 2009, 197 Heft 9 v. 1.9.2009

Art 6 Abs 3 MRK:

Die Nichtbeherrschung der Gerichtssprache ist für sich allein kein Grund, einem Angeklagten (unabhängig von der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage und der Bedeutung des Strafvorwurfes) zusätzlich zum Dolmetsch einen Verteidiger beizugeben.

OGH 16.12.2008, 11 Os 139/08p

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