§ 49 Abs 1 KO
Die auf die Zinserträge des bei einem Kreditinstitut veranlagten Erlöses einer Sondermasse entfallende und abgezogene Kapitalertragssteuer ist der Sondermasse zuzurechnen.
E 2.4.2009, 8 Ob 66/08a (RS0124687)
§ 49 Abs 1 KO
Die auf die Zinserträge des bei einem Kreditinstitut veranlagten Erlöses einer Sondermasse entfallende und abgezogene Kapitalertragssteuer ist der Sondermasse zuzurechnen.
E 2.4.2009, 8 Ob 66/08a (RS0124687)