1. Einleitung
Montenegro zählt mit rund 622.000 Einwohnern und einer Fläche von 13.812 km2 zu den kleineren Staaten Europas. Seit dem 3. Juni 2006 ist das Land unabhängig. In seinem Bestreben um Annäherung an die Europäische Union entwickelte Montenegro eine - nach wie vor bestehende - beachtliche Dynamik bei der Gesetzgebung, insbesondere auch im Bereich der Staatsanwaltschaften bzw. StaatsanwältInnen. Am 19. Oktober 2007 beschloss das montenegrinische Parlament eine neue - auch staatsanwaltschaftliche Bestimmungen enthaltende - Verfassung1) sowie in der Folge das Gesetz über die Staatsanwaltschaften2).