I. Europäische Menschenrechtskonvention
Gleichgeschlechtlich l(i)ebende Menschen sind, wie es die Parlamentarische Versammlung des Europarates formulierte, Opfer jahrhundertealter Vorurteile2). Die Aufhebung sämtlicher diskriminierender Bestimmungen ist eine Voraussetzung für die Aufnahme neuer Mitglieder in den Europarat3) sowie in die Europäische Union4), und die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung wiederholt als "besonders abscheulich" und als "eine der abscheulichsten Formen von Diskriminierung" verurteilt.5)