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Zivilsachen §§ 140, 148 ABGB (RZ 2009/19)

EntscheidungenZivilsachenBearbeitet von VizePräs i.R. Dr. Kurt HofmannRZ 2009/19RZ 2009, 172 Heft 7 und 8 v. 1.7.2009

§§ 140, 148 ABGB:

Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, hat die rechtliche Pflicht zu einem ausreichenden persönlichen Kontakt zum Kind. Würde dadurch das Existenzminimum des in den Niederlanden wohnhaften Vaters gefährdet, kann der Geldunterhaltsanspruch des Kindes auch unter den Regelbedarf gekürzt werden.

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