§§ 140, 148 ABGB:
Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, hat die rechtliche Pflicht zu einem ausreichenden persönlichen Kontakt zum Kind. Würde dadurch das Existenzminimum des in den Niederlanden wohnhaften Vaters gefährdet, kann der Geldunterhaltsanspruch des Kindes auch unter den Regelbedarf gekürzt werden.