§ 5 Abs 2 FinStrG
§ 5 Abs 2 FinStrG regelt nicht die - dem Strafrecht vorgelagerte - Frage nach dem Entstehen einer Abgabenschuld, vielmehr die Konsequenzen der Missachtung einer aufgrund anderer Bestimmungen entstandenen Abgabenschuld.
E 22.1.2009, 13 Os 9/08k (RS0124511)