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Entscheidungen in Übersicht EÜ269 (RZ 2009, 170)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2009, 170 Heft 7 und 8 v. 1.7.2009

§ 38 StPO

Bei Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen zwei Gerichten (negativer Kompetenzkonflikt) ist die Entscheidung des gemeinsam übergeordneten Gerichts zu erwirken. Bei Gerichten aus verschiedenen Oberlandesgerichtssprengeln kommt im Streitfall somit eine unmittelbare Entscheidungskompetenz des Obersten Gerichtshofs als insoweit "gemeinsam übergeordnetes Gericht" zum Tragen.

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