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Entscheidungen in Übersicht EÜ250 (RZ 2009, 168)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2009, 168 Heft 7 und 8 v. 1.7.2009

§ 10 Abs 2 FBG

Im Fall einer Anregung zum amtswegigen Vorgehen nach § 10 Abs 2 FBG kann nur die Vornahme einer Löschung, nicht aber die Ablehnung der Löschung angefochten werden. Wird nämlich eine Anregung zur amtswegigen Löschung nicht aufgegriffen, so hat der Anreger dagegen kein Rekursrecht, mag er auch ein rechtliches Interesse an der Beseitigung der bemängelten Eintragung vorbringen.

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