§§ 15 Abs 3, 16 Abs 2 HeimAufG
§§ 26 Abs 3, 28 Abs 2 UbG:
Nur unter der Voraussetzung einer Rekursanmeldung steht dem Leiter der Einrichtung ein Rekursrecht zu.
§§ 15 Abs 3, 16 Abs 2 HeimAufG
§§ 26 Abs 3, 28 Abs 2 UbG:
Nur unter der Voraussetzung einer Rekursanmeldung steht dem Leiter der Einrichtung ein Rekursrecht zu.