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Zivilsachen §§ 15 Abs 3, 16 Abs 2 HeimAufG; §§ 26 Abs 3, 28 Abs 2 UbG (RZ 2009/17)

EntscheidungenZivilsachenRZ 2009/17RZ 2009, 143 Heft 6 v. 1.6.2009

§§ 15 Abs 3, 16 Abs 2 HeimAufG

§§ 26 Abs 3, 28 Abs 2 UbG:

Nur unter der Voraussetzung einer Rekursanmeldung steht dem Leiter der Einrichtung ein Rekursrecht zu.

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