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Gesetzwidrige Verwendung des an einem Einsatzfahrzeug ordnungsgemäß angebrachten "Blaulichts" und § 1 NotzeichenG

WissenschaftManfred Burgstaller*)*)em. o. Univ.Prof. Dr. Manfred Burgstaller, WienRZ 2009, 126 Heft 6 v. 1.6.2009

1. Problemstellung

Der Lenker eines Einsatzfahrzeuges verwendet das an diesem Fahrzeug gemäß § 20 Abs 1 lit d KFG ordnungsgemäß angebrachte Blaulicht, wobei aber für die konkrete Fahrt ein Berechtigungsgrund gemäß § 26 StVO nicht vorliegt. Begründet ein derartiges Verhalten das mit gerichtlicher Strafe bedrohte Delikt nach § 1 NotzeichenG?

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