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Zivilsachen §§ 158 Abs 3, 164 Abs 1 Z 3 ABGB (RZ 2009/15)

EntscheidungenZivilsachenRZ 2009/15RZ 2009, 118 Heft 5 v. 1.5.2009

§§ 158 Abs 3, 164 Abs 1 Z 3 ABGB:

Die absolute Frist des § 158 Abs 3 ABGB von 30 Jahren ist auf einen Antrag, das Anerkenntnis der Vaterschaft zu einem unehelichen Kind für rechtsunwirksam zu erklären, analog anzuwenden.

OGH 20.6.2008, 1 Ob 106/08g (LG Eisenstadt 20 R 19/08f; BG Mattersburg 4 Fam 35/07v)

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