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Entscheidungen in Übersicht EÜ207 (RZ 2009, 110)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2009, 110 Heft 5 v. 1.5.2009

§ 43 Abs 1 Z 3 StPO

Die Verwandtschaft eines erkennenden Richters zum Opfer einer vorangegangenen Straftat des Angeklagten muss nicht per se eine Ausgeschlossenheit im Sinn des § 43 Abs 1 Z 3 StPO darstellen.

E 11.9.2008, 15 Os 120/08y (RS0124033)

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