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Entscheidungen in Übersicht EÜ170 (RZ 2009, 91)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2009, 91 Heft 4 v. 1.4.2009

§ 5 Abs 2 StEG 2005

Der Umstand, dass ein nach den Bestimmungen des StEG Ersatzberechtigter bereits in der Vergangenheit das Haftübel kennen gelernt hat, führt - ohne Hinzukommen weiterer Umstände - grundsätzlich nicht dazu, die neu erlittene Haft geringer zu bewerten als jene von bislang von Haft beziehungsweise Vorstrafen verschonten Personen.

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