§ 529 ZPO
§ 382 Abs 1 Z 8 lit a EO
Die Bestimmung des § 529 ZPO über die Nichtigkeitsklage ist im Sicherungsverfahren über die Bestimmung eines einstweiligen Unterhalts analog anzuwenden.
§ 529 ZPO
§ 382 Abs 1 Z 8 lit a EO
Die Bestimmung des § 529 ZPO über die Nichtigkeitsklage ist im Sicherungsverfahren über die Bestimmung eines einstweiligen Unterhalts analog anzuwenden.