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Entscheidungen in Übersicht EÜ159 (RZ 2009, 90)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2009, 90 Heft 4 v. 1.4.2009

§ 278a Z 2 StGB

Für das Tatbestandsmerkmal des Anstrebens eines erheblichen Einflusses auf Politik oder Wirtschaft im Sinn des § 278a StGB genügt die beabsichtigte erhebliche Einflussnahme auf einzelne Zweige der Wirtschaft, wobei zwar die Beeinflussung einzelner Unternehmer in der Regel nicht ausreicht, die "Wirtschaft als Ganzes" jedoch nicht betroffen sein muss.

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