§ 366 ZPO
§ 388 Abs 1 ZPO
Die Zurückweisung eines Antrags auf Erörterung eines im Beweissicherungsverfahren eingeholten schriftlichen Befunds ist anfechtbar.
§ 366 ZPO
§ 388 Abs 1 ZPO
Die Zurückweisung eines Antrags auf Erörterung eines im Beweissicherungsverfahren eingeholten schriftlichen Befunds ist anfechtbar.