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Zivilsachen § 3 Abs 2 StEG; § 259 Z 3 StPO (RZ 2009/9)

EntscheidungenZivilsachenBearbeitet von VizePräs i.R. Dr. Kurt HofmannRZ 2009/9RZ 2009, 71 Heft 3 v. 1.3.2009

§ 3 Abs 2 StEG

§ 259 Z 3 StPO:

Ist ein Freispruch nach § 259 Z 3 StPO erfolgt, darf die Verdachtslage nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Minderung der Haftung ist dann nach § 3 Abs 2 StEG ausgeschlossen.

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