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Entscheidungen in Übersicht EÜ149 (RZ 2009, 69)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2009, 69 Heft 3 v. 1.3.2009

§ 271 Abs 1 StPO

§ 271 Abs 7 StPO

Umstände, die nicht von der amtswegigen Protokollierungspflicht nach § 271 Abs 1 Z 1 bis 7 und Abs 3 StPO umfasst sind, können nur dann Gegenstand eines Berichtigungsantrags sein, wenn diesbezüglich in der Hauptverhandlung ein entsprechender Protokollierungsantrag gestellt worden ist (WK-StPO § 271 Rz 44).

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