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Entscheidungen in Übersicht EÜ127 (RZ 2009, 67)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2009, 67 Heft 3 v. 1.3.2009

§ 11 Abs 1 Z 4 MedG

§ 17 Abs 1 MedG

Eine (nach Einbringung des Gegendarstellungsbegehrens eingetretene) nachträgliche Unrichtigkeit der Gegendarstellung, sofern die weiteren Voraussetzungen vorliegen, kann - wie auch nachträgliche Veränderungen von in der These behaupteten Zuständen nicht zur Gegendarstellung berechtigen - nicht zur Abweisung des Veröffentlichungsbegehrens führen. Das Gericht muss die Veröffentlichung einer (nunmehr) inhaltlich unrichtigen Gegendarstellung auftragen.

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