§ 127 Abs 2 StPO
Die Nichteinhaltung der (einschränkbaren) Anordnung nach § 127 Abs 2 letzter Fall StPO - dem Verteidiger wurde keine Gelegenheit zur Anwesenheit bei der Befundaufnahme gegeben - begründet keine Nichtigkeit.
E 27.5.2008, 11 Os 61/08t (RS0123608)