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Entscheidungen in Übersicht EÜ121 (RZ 2009, 66)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2009, 66 Heft 3 v. 1.3.2009

§ 3 Abs 2 StEG 2005

Die in § 3 Abs 2 StEG neben der Verdachtslage gesondert angeführten Haftgründe reichen für sich alleine nie für eine Anhaltung aus, sondern müssen immer zusätzlich zu einem bestehenden dringenden Tatverdacht vorliegen. Die Haftgründe können für sich genommen nicht zu einer Mäßigung der Entschädigung nach einem im Sinn des § 3 Abs 2 StEG "qualifizierten" Freispruch gemäß § 259 Z 3 StPO führen.

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