Der (Struktur) wandel ist Geschichte:
Der Untersuchungsrichter ist auf den Haft- und Rechtsschutzrichter reduziert; der kriminalpolizeilichen Ermittlungsarbeit wurde ein rechtliches Korsett angelegt; der Staatsanwalt ist vom Programmierer des Strafverfahrens zum Manager des Ermittlungsverfahrens avanciert; seine Rolle als Justizorgan ist durch Verfassung und dienstrechtliche Platzierung im (ehemaligen) Richterdienstgesetz zumindest formal voll anerkannt.