§ 40 Abs 1 FBG
Der Umstand, dass die Gesellschaft dem Firmenbuchstand zufolge eine Forderung gegen den Alleingesellschafter auf Volleinzahlung der Stammeinlage hat, stellt kein "offenkundiges Vermögen" im Sinn des § 40 Abs 1 letzter Satz FBG dar.
E 7.7.2008, 6 Ob 4/08v (RS0123711)