Art 5 Abs 1 EG-RL 97/7/EG - Fernabsatzrichtlinie 397L0007
§ 5d KSchG
Auch eine E-Mail ist als "dauerhafter Datenträger" im Sinn des § 5d KSchG anzusehen.
Art 5 Abs 1 EG-RL 97/7/EG - Fernabsatzrichtlinie 397L0007
§ 5d KSchG
Auch eine E-Mail ist als "dauerhafter Datenträger" im Sinn des § 5d KSchG anzusehen.