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Entscheidungen in Übersicht EÜ367 (RZ 2009, 273)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2009, 273 Heft 12 v. 1.12.2009

§ 27 Abs 1 DSG

§ 27 Abs 4 DSG

In der Systematik des § 27 DSG kommt zum Ausdruck, dass das subjektive Recht des Betroffenen auf Löschung jedenfalls (zunächst) im Weg eines Antrags an den Auftraggeber durchzusetzen ist; an die Anbringung des Antrags ist auch das Recht geknüpft, gemäß § 27 Abs 4 DSG 2000 eine Mitteilung über die vorgenommene Löschung bzw eine Mitteilung über die Gründe für die nicht erfolgte Löschung zu erhalten.

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