§ 154 Abs 3 ABGB
§ 799 ABGB
Die Abgabe einer - wenn auch "bloß" bedingten - einer anderen Erbantrittserklärung widerstreitenden Erbantrittserklärung eines Minderjährigen bedarf im Hinblick auf das Risiko des "Prozessverlusts" im Verfahren über das Erbrecht und einer daraus resultierenden Kostenersatzpflicht der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung gem § 154 Abs 3 ABGB.