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Zivilsachen §§ 140, 1418 ABGB; §§ 43, 66, 71, 73 AußStrG (RZ 2009/27)

EntscheidungenZivilsachenRZ 2009/27RZ 2009, 249 Heft 11 v. 1.11.2009

§§ 140, 1418 ABGB

§§ 43, 66, 71, 73 AußStrG:

Eine Unterhaltsfestsetzung für vergangene Zeiträume darf nicht gegen die materielle Rechtskraft einer vorausgegangenen Unterhaltsentscheidung verstoßen. In diesem Fall wäre eine Herabsetzung nur im Wege eines Abänderungsantrages nach § 73 AußStrG möglich.

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