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Entscheidungen in Übersicht EÜ365 (RZ 2009, 247)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2009, 247 Heft 11 v. 1.11.2009

§ 24 FBG

§ 277 UGB

Der Geschäftsführer muss die Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses zwar nicht selbst machen, er kann sich wegen der nicht rechtzeitigen Einreichung des Jahresabschlusses aber nicht entschuldigen, solange er nicht nachweislich alles unternommen hat, um die rechtzeitige Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten zu gewährleisten.

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