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Entscheidungen in Übersicht EÜ348 (RZ 2009, 245)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2009, 245 Heft 11 v. 1.11.2009

§ 20 Abs 2 PSG

§ 27 Abs 2 Z2 PSG

Ein Stiftungsprüfer muss nicht in jedem Fall auch die notwendige Qualifikation zur Prüfung eines Konzernabschlusses aufweisen. Die Anforderungen an die Qualifikation des Stiftungsprüfers (§ 20 Abs 2 PSG) decken sich mit jenen der Abschlussprüfer für Gesellschaften mit beschränkter Haftung und für Konzernabschlüsse, in welche keine Aktiengesellschaften einbezogen sind (§ 271 Abs 1 UGB). Zur Prüfung eines Konzernabschlusses unter Beteiligung von Aktiengesellschaften sind nach § 271 Abs 1 UGB aber nur Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüfungsgesellschaften) berufen.

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