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Entscheidungen in Übersicht EÜ330 (RZ 2009, 244)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2009, 244 Heft 11 v. 1.11.2009

§ 22a Abs 11 BEinstG

Aufgrund der historischen Entwicklung des § 22a BEinstG wird davon ausgegangen, dass hinsichtlich der nicht vorgesehenen Anfechtung der Wahl der Zentralbehindertenvertrauensperson keine planwidrige Gesetzeslücke vorliegt. Die dem Revisionsrekurswerber vorschwebende "analoge" Anwendung des § 59 ArbVG kommt daher nicht in Betracht.

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