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I. Zur Warnpflicht des Sachverständigen gem § 25 Abs 1a GebAG

WissenschaftThomas Keppert*)*)Prof. Dr. Thomas Keppert, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Steuer-, Rechnungs- und ImmobilienwesenRZ 2009, 226 Heft 11 v. 1.11.2009

1. Problemstellung

Das OLG Linz hat in einer Entscheidung vom 15.4.2009, 8 Bs 117/09a, die mit dem BRÄG 2008 mit Wirkung ab dem 1.1.2008 reformierte Warnpflicht des Sachverständigen nach § 25 Abs 1a GebAG ausgelegt. Zu dieser Entscheidung hat Krammer in einer Anmerkung in SV 2009/2, 93 f, ausgeführt, dass diese Entscheidung des OLG Linz "grundlegend gegen den Wortlaut und Sinn des § 25 Abs 1a GebAG" verstoßen würde. Es gilt zu untersuchen, ob diese Behauptung von Krammer den Tatsachen entspricht.

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