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Strafsachen §§ 8a MedG, 41 Abs 6, 363a und 363b StPO (RZ 2009/22)

EntscheidungenStrafsachenBearbeitet von Sen Präs i.R. Dr. Rudolf KießwetterRZ 2009/22RZ 2009, 220 Heft 10 v. 1.10.2009

§§ 8a MedG

41 Abs 6, 363a und 363b StPO:

Im selbstständigen Entschädigungsverfahren (§ 8a MedienG) hat gemäß § 41 Abs 6 MedienG der Antragsgegner (Medieninhaber) die Rechte des Angeklagten, demgemäß der Antragsteller die Rechte des Privatanklägers. Privatankläger und Antragsteller im selbstständigen Entschädigungsverfahren nach § 8a MedienG sind zu einem Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens nach § 363a StPO - auch im Bereich der per analogiam erweiterten Anwendung - nicht legitimiert.

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